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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Bei allen Verträgen werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.

§1. Allgemeines

Alle Verträge mit der Lukrativ Office werden   ausschließlich     zu     diesen     Allgemeinen Geschäftsbedingungen   abgeschlossen   und   durchgeführt.   Entgegenstehende   Bedingungen   des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

§2. Art und Umfang der Dienstleistungen

1.Die Lukrativ Office erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden, ins besondere in der Betriebs- und Vertriebsoptimierung, sowie ähnliches.  Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

2.Die Tätigkeit der Lukrativ Office besteht, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, in dem Vertrag ausgewiesenen Tätigkeiten als Dienstleistung.

3.Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert.  Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von der Lukrativ Office empfohlenen oder mit Lukrativ Office abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Lukrativ Office   die   Umsetzung   abgestimmter Planungen   oder   Maßnahmen   durch   den Auftraggeber begleitet.

4.Die von der Lukrativ Office abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich   etwas   anderes   vereinbart   wird.   Gegenstand   des   Vertrages   ist   daher   die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die Lukrativ Office nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Alle Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten nur die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor.

5.Die LUkrativ Office ist berechtigt, Hilfskräfte und    andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Dienstleistungsvertrages heranzuziehen. Beratungs-bzw.  Dienstleistungen in Rechts-und Steuerfragen werden von der LUkrtaiv Office auf Grund  der  geltenden  Bestimmungen  weder  zugesagt  noch  erbracht.  Diese Leistungen sind vom/von der Auftraggeber / Auftraggeberin selbst bereitzustellen.

6.Der konkrete Inhalt und Umfang der von der Lukrativ Office zu erbringenden Tätigkeitrichtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz-oder Ergänzungstätigkeiten, so wird die Lukrativ Office den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen.  In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch die LUkrativ Office auch dadurch, dass der Auftraggeber die  Zusatz-oder  Ergänzungstätigkeit  anfordert  oder  aber entgegennimmt.

7.Die Lukrativ Office legt die  vom  Auftraggeber  mitgeteilten  Informationen  bzw.  zur Verfügung gestellten Unterlagen, sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und     richtig     zugrunde.     Zur     Überprüfung     der     Richtigkeit,     Vollständigkeit     oder Ordnungsmäßigkeit  oder  zur  Durchführung  eigener  Recherchen  ist die Lukrativ Office  nicht verpflichtet.   Dies gilt   auch  dann,   wenn   im   Rahmen   des   erteilten   Auftrages   von der Lukrativ Office, Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die  vom  Auftraggeber  mitgeteilten  Informationen,  Angaben  oder  Unterlagen  anknüpfen  und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

8.Die    Erbringung    rechts-oder    steuerberatender    Tätigkeiten    ist    als    Vertragsinhalt ausgeschlossen.

 

9.Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von der Lukrativ Office gegenüber Dritten bedürfen nur der vorherigen Zustimmung von Lukrativ Office und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den   Schutzbereich   des   Auftrages   zwischen   dem   Auftraggeber   und   der   Lukrativ Office einbezogen.  Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Lukrativ Office für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

§3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.Der   Auftraggeber   stellt Lukrativ Office, die   zur   Auftragsdurchführung   erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

2.Erbringt   der Auftraggeber, nach   Aufforderung der Lukrativ Office, die   ihm   obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist die Lukrativ Office nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen.  In diesem Fall kann die Lukrativ Office dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung in Rechnung stellen.

3.Der Auftraggeber stellt der Lukrativ Office Sein Vollständigkeitserklärung aus, in der  bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.

§4. Vergütung

1.Die Leistungen der Lukrativ Office werden, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist, nach den jeweils bei Lukrativ Office geltenden Stunden-bzw. Anrufsätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.

2.Die Vergütung der Dienstleistungen sind das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Die von der Lukrativ Office erbrachte Leistung, wird  dem Kunden monatlich und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungen in Rechnung gestellt.

3.Materialaufwand wird gesondert vergütet. Reisekosten und Spesen, welche die Lukrativ Office nach der jeweiligen Reisekostenordnung zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu  erwartenden Kosten-und Zeitaufwands.

4.Die Lukrativ Office ist berechtigt,  für   die   voraussichtlich   zu   erbringenden   Leistungen angemessene    Vorschüsse    oder    für    bereits    erbrachte    Leistungen    angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Dienstleistung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.

5.Werden   angeforderte   Vorschüsse, Abschlagszahlungen   oder   sonstige   Rechnungen der Lukrativ Office nicht  oder  nicht  vollständig  ausgeglichen,  ist die  Lukrativ Office berechtigt, weitere   Tätigkeiten   solange   einzustellen,   bis   die   offenstehende   Forderung   vollständig beglichen  ist.  Darüber hinaus  kann die  Lukrativ Office nach  vorangegangener  schriftlicher Mahnung  mit  Kündigungsandrohung  den  abgeschlossenen  Vertrag  fristlos  kündigen.  In diesem    Fall    kann die    Lukrativ Office dem    Auftraggeber    entweder    die    bis    zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung in Rechnung stellen.

 

6.Zeit-und   Vergütungsprognosen der   Lukrativ Office in   Bezug   auf   die   Ausführung   eines Auftrages  stellen  eine  unverbindliche  Schätzung  dar,  da  der  erforderliche  zeitliche  Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von der Lukrativ Office nicht beeinflusst werden können.

7.Beruht   die   Überschreitung   des   prognostizierten   Zeit-oder   Vergütungsumfangs   auf Umständen,     die     vom     Auftraggeber     zu     verantworten     sind     (z.B. unzureichende Mitwirkungshandlungen   des   Auftraggebers), ist   der   hieraus   resultierende   Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Stunden-bzw. Anrufsätzen der Lukrativ Office zu vergüten.

8.Liegt  die  tatsächliche  Bearbeitungszeit  über der  prognostizierten  Arbeitszeit,  besitzt  der Auftraggeber nach Information durch die Lukrativ Office ein Wahlrecht, die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Stunden-bzw. Anrufsatz zu bezahlen.

§5. Zahlungsfristen

1.AllePreise   verstehen   sich   rein   netto   zuzüglich   der   jeweils   gültigen   gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum.

3.Bei  größeren  Aufträgen  oder  solchen,  die  sich  über  einen  längeren  Zeitraum  erstrecken,  ist die   Lukrativ Office berechtigt,   Zwischenabrechnungen   bzw.   Vorschussrechnungen   zu erstellen.

4.Die  Rechnungen der  Lukrativ Office werden  ohne  Abzüge  mit  Zugang  beim  Kunden  fällig. Akontorechnungen,  Anzahlungen  und  Vorschüsse  sind  spätestens  am  5.  Kalendertag  nach Rechnungsdatum auf das von der Lukrativ Office angegebene Konto zu überweisen.

§6. Mahnregelung

1.Falls der Kunde die 5-tägigeZahlungsfrist nicht einhält, gelangt er in den Mahnprozess.

2.Die Bestimmungen ergeben sich wie folgt:

Mahnstufe1: Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung, in Form der 1. Mahnung.
Mahnstufe2: Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung, in Form der 2. Mahnung .Es wird eine Mahn-und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 05,00 EUR erhoben.
Mahnstufe3: Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung ,in Form der 3. Mahnung. Es wird eine Mahn-und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.
Mahnstufe4: Erfolgt nach dem Erhalt der letzten Mahnung immer noch keine Reaktion des Kunden, wird der Fall zur Vollstreckung gebracht.

 

§7. Mindestvertragslaufzeit / Kündigung

1.Die Vertragslaufzeit wird mit den im Vertrag aufgestellten Dienstleistungen und Zeiten geregelt und vereinbart.

2.Eine   Kündigung   des   Dienstleistungsvertrages, mit   der Lukrativ Office ist, jeweils  unter  Einhaltung  einer  Frist  von  drei Tagen schriftlich möglich.

§8. Haftung

1.Mündliche  oder  fernmündliche  Auskünfte,  Erklärungen,  Beratungen  oder  Empfehlungen erfolgen  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen.  Sie  sind  jedoch  nur  verbindlich,  wenn  sie schriftlich bestätigt werden.

2.Eine  Haftung  oder  Gewährleistung  für  den  Erfolg der von der  Lukrativ Office empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Lukrativ Office die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

§9. Freistellungsverpflichtung

1.Der Auftraggeber verpflichtet sich die Lukrativ Office, soweit diese wegen der in Erfüllung der vertragsgemäß erbrachten    Dienstleistungen auf    Unterlassung,    Schadenersatz    oder Vertragsstrafe   in   Anspruch   genommen wird,   von   allen   Urteilen,   Maßnahmen   von Verwaltungsbehörden,  Zahlungen  und  Kosten  gleich  welcher  Art  frei  zu stellen,  sofern  der Lukrativ Office nicht  grobe  Fahrlässigkeit  oder  Vorsatz  zur  Last  fällt.  Die  Lukrativ Office wird den Auftraggeber unverzüglich über derartige Maßnahmen unterrichten und dessen Weisung einholen.

§10. Geheimhaltung

1.Die  Lukrativ Office verpflichtet  sich,  über  alle  im  Laufe ihrer vertraglichen  Tätigkeit  bekannt gewordenen   Geschäfts-und   Betriebsgeheimnisse   des Auftraggebers,   Stillschweigen   zu bewahren. Derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.

2.Veröffentlichungen    der    Arbeitsergebnisse    bedürfen nur der    vorherigen    schriftlichen Zustimmung der Lukrativ Office, wenn diese nicht in anonymisierter Form erfolgen.

3.Die  Lukrativ Office hat  das  Recht, das  Projekt  inklusive  Kurzbeschreibung  sowie  Name  und Logo   des Auftraggebers als   Referenz   in   den   eigenen   physischen   und/oder   digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.

§11. Schlussbestimmungen

1.Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen, mit Ausnahme von Auftragserweiterungen, zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform.    Eine    stillschweigende    Änderung    des    Auftrages    oder    der    Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.

2.Sollte  eine  Regelung  des  Auftrages  oder  dieser  Vertragsbedingungen  rechtsunwirksam  sein oder  werden,  berührt  dies  die  Rechtswirksamkeit  der  übrigen  Regelungen  des  Auftrages sowie  dieser  Vertragsbedingungen  nicht.  Für  diesen  Fall ist  zwischen  den  Vertragsparteien eine   rechtswirksame   Regelung   zu   vereinbaren,   die   dem   Sinn   und   Zweck   sowie   der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu  verfahren,  falls  der  Auftrag  oder  diese  Vertragsbedingungen  eine  regelwidrige  Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

3.Erfüllungsort   für   alle   Leistungen   ist Weinheim.   Ausschließlicher   Gerichtsstand   für   alle Streitigkeiten  aus  dem  Auftrag  (auch  solche  im  Urkunds-und  Wechselprozess  und  im Mahnverfahren)   ist   Weinheim,   soweit   der   Kunde   Kaufmann,   ein   öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Weinheim vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und  oder  seinen  Wohnsitz  außerhalb  Deutschlands  hat  oder  dorthin  verlegt  hat  oder  sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nichtbekannt ist.

4.Änderungen  bedürfen  der  Schriftform.  Dies  gilt  auch  für  die  Schriftformklausel  und  der Kündigung.

5.Weitere   Geschäftsbedingungen   sind   ausgeschlossen,   soweit   in   diesem   Vertrag   nichts anderes vereinbart ist.

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Höfenweg 1
69469 Weinheim

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Email:    info@lukrativ-office.de

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Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

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