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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Bei allen Verträgen werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.
§1. Allgemeines
Alle Verträge mit der Lukrativ Office werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
§2. Art und Umfang der Dienstleistungen
1.Die Lukrativ Office erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden, ins besondere in der Betriebs- und Vertriebsoptimierung, sowie ähnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
2.Die Tätigkeit der Lukrativ Office besteht, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, in dem Vertrag ausgewiesenen Tätigkeiten als Dienstleistung.
3.Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von der Lukrativ Office empfohlenen oder mit Lukrativ Office abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Lukrativ Office die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
4.Die von der Lukrativ Office abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die Lukrativ Office nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Alle Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten nur die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor.
5.Die LUkrativ Office ist berechtigt, Hilfskräfte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Dienstleistungsvertrages heranzuziehen. Beratungs-bzw. Dienstleistungen in Rechts-und Steuerfragen werden von der LUkrtaiv Office auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Auftraggeber / Auftraggeberin selbst bereitzustellen.
6.Der konkrete Inhalt und Umfang der von der Lukrativ Office zu erbringenden Tätigkeitrichtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz-oder Ergänzungstätigkeiten, so wird die Lukrativ Office den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch die LUkrativ Office auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz-oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
7.Die Lukrativ Office legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen, sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die Lukrativ Office nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von der Lukrativ Office, Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
8.Die Erbringung rechts-oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
9.Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von der Lukrativ Office gegenüber Dritten bedürfen nur der vorherigen Zustimmung von Lukrativ Office und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der Lukrativ Office einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Lukrativ Office für den Kunden trägt oder diese übernimmt.
§3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1.Der Auftraggeber stellt Lukrativ Office, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
2.Erbringt der Auftraggeber, nach Aufforderung der Lukrativ Office, die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist die Lukrativ Office nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die Lukrativ Office dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung in Rechnung stellen.
3.Der Auftraggeber stellt der Lukrativ Office Sein Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.
§4. Vergütung
1.Die Leistungen der Lukrativ Office werden, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist, nach den jeweils bei Lukrativ Office geltenden Stunden-bzw. Anrufsätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
2.Die Vergütung der Dienstleistungen sind das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Die von der Lukrativ Office erbrachte Leistung, wird dem Kunden monatlich und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungen in Rechnung gestellt.
3.Materialaufwand wird gesondert vergütet. Reisekosten und Spesen, welche die Lukrativ Office nach der jeweiligen Reisekostenordnung zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten-und Zeitaufwands.
4.Die Lukrativ Office ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Dienstleistung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.
5.Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen der Lukrativ Office nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist die Lukrativ Office berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann die Lukrativ Office nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann die Lukrativ Office dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung in Rechnung stellen.
6.Zeit-und Vergütungsprognosen der Lukrativ Office in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von der Lukrativ Office nicht beeinflusst werden können.
7.Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit-oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z.B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers), ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Stunden-bzw. Anrufsätzen der Lukrativ Office zu vergüten.
8.Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch die Lukrativ Office ein Wahlrecht, die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Stunden-bzw. Anrufsatz zu bezahlen.
§5. Zahlungsfristen
1.AllePreise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum.
3.Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Lukrativ Office berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.
4.Die Rechnungen der Lukrativ Office werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von der Lukrativ Office angegebene Konto zu überweisen.
§6. Mahnregelung
1.Falls der Kunde die 5-tägigeZahlungsfrist nicht einhält, gelangt er in den Mahnprozess.
2.Die Bestimmungen ergeben sich wie folgt:
Mahnstufe1: Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung, in Form der 1. Mahnung.
Mahnstufe2: Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung, in Form der 2. Mahnung .Es wird eine Mahn-und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 05,00 EUR erhoben.
Mahnstufe3: Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung ,in Form der 3. Mahnung. Es wird eine Mahn-und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.
Mahnstufe4: Erfolgt nach dem Erhalt der letzten Mahnung immer noch keine Reaktion des Kunden, wird der Fall zur Vollstreckung gebracht.
§7. Mindestvertragslaufzeit / Kündigung
1.Die Vertragslaufzeit wird mit den im Vertrag aufgestellten Dienstleistungen und Zeiten geregelt und vereinbart.
2.Eine Kündigung des Dienstleistungsvertrages, mit der Lukrativ Office ist, jeweils unter Einhaltung einer Frist von drei Tagen schriftlich möglich.
§8. Haftung
1.Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2.Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von der Lukrativ Office empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Lukrativ Office die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
§9. Freistellungsverpflichtung
1.Der Auftraggeber verpflichtet sich die Lukrativ Office, soweit diese wegen der in Erfüllung der vertragsgemäß erbrachten Dienstleistungen auf Unterlassung, Schadenersatz oder Vertragsstrafe in Anspruch genommen wird, von allen Urteilen, Maßnahmen von Verwaltungsbehörden, Zahlungen und Kosten gleich welcher Art frei zu stellen, sofern der Lukrativ Office nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Lukrativ Office wird den Auftraggeber unverzüglich über derartige Maßnahmen unterrichten und dessen Weisung einholen.
§10. Geheimhaltung
1.Die Lukrativ Office verpflichtet sich, über alle im Laufe ihrer vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, Stillschweigen zu bewahren. Derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
2.Veröffentlichungen der Arbeitsergebnisse bedürfen nur der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Lukrativ Office, wenn diese nicht in anonymisierter Form erfolgen.
3.Die Lukrativ Office hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Auftraggebers als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.
§11. Schlussbestimmungen
1.Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen, mit Ausnahme von Auftragserweiterungen, zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.
2.Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
3.Erfüllungsort für alle Leistungen ist Weinheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds-und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Weinheim, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Weinheim vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nichtbekannt ist.
4.Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung.
5.Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Kontakt:
LUkrativ Office
Höfenweg 1
69469 Weinheim
Telefon: 06201 /4887586
Email: info@lukrativ-office.de
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
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